AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistungsvereinbarung: 4 Jahre auf mechanische Teile, 1 Jahr auf bewegliche und elektrische Bauteile. Bei witterungsbedingten Schäden die durch z.B. Hagel entstehen übernehmen wir keine Haftung. Für Dehnungsfugen können wir keine Gewährleistung übernehmen, da Wartungsfugen.

Bei Polycarbonatplatten, ist bei erhöhter witterungsbedingter Feuchtigkeitsbelastungen eine Kondensatbildung in den Kammern der Platten möglich.

Die Kondensatbildung sowie das Eindringen von Staub und Insekten und Grünbelag ist kein Reklamationsgrund.

Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Bei eigener unsachgemäßer Montage wird keine Gewährleistung auf Material( Aluprofile, Pfosten, Regenrinne, Glas, usw.) von uns übernommen. Fundamentarbeiten sind nicht im Leistungsumfang sowie die Gewährleistung der von Bauherren erstellten Fundamente.

 

 

Baugenehmigung:

Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Soweit notwendig. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung. Zahlung: Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Lieferung zahlbar.

 

 

Besondere Vereinbarungen:

Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Erforderliche Fundamentarbeiten sind im Lieferumfang nicht enthalten. Die Beschaffung von Baugenehmigungen ist nicht Gegenstand des beschriebenen Lieferumfangs. HoMe Tec behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag.

Lieferung: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe schriftlich zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.

 

 

Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle:

– Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.

– Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.

– Der Bauherr/ Kunde ist verpflichtet die statisch geprüften Wände/Dächer/Untergründen an HoMe Tec weiter zu leiten, an der die vorgesehenen Konstruktionen anzubringen sind. 

 

Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald er dem Verkäufer übergeben wurde.